Arbeitslos im KnastVerhältnisse verschlechtern sich zunehmendvon Wolfgang M. und Wolfgang Sieffert OP Die allgemeine Wirtschaftslage spiegelt sich in den Arbeitsmöglichkeiten auf der „Ulm“ wider. Es mangelt an Aufträgen externer Betriebe und somit an Arbeit für die Gefangenen. Nach dem Strafvollzugsgesetz sind Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet, U-Häftlinge benötigen hierfür eine richterliche Erlaubnis. Statistik des letzten Jahres
So erklärt sich, dass – entgegen einer kürzlichen Pressemeldung, die eine Arbeitslosenquote von 26 Prozent propagiert – in unserer JVA bereits fast 35% der Inhaftierten mangels Arbeitsangebot ohne Beschäftigung sind. Der momentane Eindruck ist eher noch schlimmer. Selbst unter denen, die hier für längere Zeit in Strafhaft sitzen, sind erschreckend viele, die Monate lang ohne Arbeit bleiben.
Arbeit ist das vielleicht wichtigste Instrument der Resozialisierung. Wer arbeitet, kommt von der Hütte, hat Kontakt, darf jeden Werktag duschen und der Verdienst bedeutet Einkauf und die Möglichkeit, die Familie zu unterstützen. All das ist ohne Arbeit unmöglich. Wer im Knast wochen-, monate- oder gar jahrelang ohne Arbeit bleibt, wird nicht nur (noch) untauglich(er) für den Arbeitsmarkt, er ist auch außer Stande, während der Haftzeit Verantwortlichkeit zu üben und bleibt ohne die wichtigen sozialen Auseinandersetzungen und Lernprozesse am Arbeitsplatz. Arbeitslosigkeit schlägt zweimal zu |